BRENNECKE et COLLEGIN Rechtsanwaltskanzlei in Achim Ihre Interessen sind unser Massstab BRENNECKE et COLLEGIN Die Kanzlei in Achim

BRENNECKE et COLLEGIN

Die Kanzlei Brennecke et Collegin ist in Achim seit über 30 Jahren erfolgreich tätig. Neben der konsequenten Entwicklung hin zur Spezialisierung auf den jeweiligen Rechtsgebieten führen wir unsere Tätigkeiten als Fachanwälte vorwiegend in den Bereichen des Strafrechts, Arbeitsrecht und Sozialrecht aus und begleiten hierbei unsere Mandanten fachübergreifend.

Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen, Handwerksbetrieben und Angehörigen freier Berufe auch kleinere und größere und mittelständische Unternehmen, die wir umfassend von der Beratung und Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte „aus einer Hand“ mit maßgeschneiderten Lösungen begleiten.

 

Michael Brennecke

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Strafrecht

Andrea Schumacher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

In Bürogemeinschaft

Dr. jur. Mikola Preuß

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Medizinrecht

Unsere Mitarbeiter

Regina Tiemann

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte | Inkasso

Sandra Holland-Letz

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte | Notariat

Tanja Schmid

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte | Advokatur | Notariatt

Unsere Fachgebiete sind:

Andrea Schumacher

Ausgangspunkt für die Bearbeitung von Rechtsproblemen auf dem Gebiet des Medizinrechtes ist das Patienten– und Arzthaftungsrecht. Die Frage, die vornehmlich im Raume steht, ist die eines möglichen Behandlungsverschuldens des jeweiligen Arztes im Zusammenhang mit einer durchgeführten Behandlung oder aber auch einer versäumten, sodass wir unser Betätigungsfeld im klassischen Bereich des Behandlungsfehlers und der Prüfung möglicher Ansprüche, die sich hieraus ergeben, verstehen. Diese umfassen nicht nur das zivilrechtliche Arzthaftungsverfahren, sondern auch vorab die Einleitung eines möglichen Schlichtungsverfahrens zur Durchsetzung von Schadensersatz– und Schmerzensgeldansprüchen einschließlich eines Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens.

Ansprechpartner im Bereich des Medizinrechts ist bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Das Versicherungsrecht bildet im Zusammenhang mit dem Medizinrecht und auch dem Sozialrecht direkt abgesicherte Ansprüche des Betroffenen wieder, wobei sich diese dann aus einer privat abgeschlossenen Versicherung gegenüber dieser Versicherung ergeben. In diesem Zusammenhang verstehen wir uns als Vertreter Ihrer Interessen gegen den Sachversicherer, Haftpflichtversicherer im Falle der Ablehnung der Eintrittsverpflichtung mit allen hiermit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Schritten einschließlich entsprechender Leistungsklagen im gesamten Bereich des Versicherungsrechts.

Wir vertreten ebenso selbstverständlich im Versicherungsbereich tätige Generalsvertretungen und Mitarbeiter sowie Handlungsgehilfen.

Ansprechpartner im Bereich des Versicherungsrechts ist bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Das Sozialrecht ist gekennzeichnet durch sein weites Leistungsspektrum gegen eine Vielzahl von Leistungsträgern, die z.B. im Falle von Krankheit, Unfall, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder aber beim Eintreten von Arbeitslosigkeit entstehen können. Auf der anderen Seite verpflichtet das Sozialrecht insbesondere Arbeitgeber und Selbstständige unter anderem zu Beiträgen und der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Wir verstehen uns als Berater und Begleiter in allen Bereichen des Sozialrechts und mithin in der Beratung von betroffenen Bürgern, Selbstständigen und Arbeitgebern. Hierbei helfen wir beginnend vom Verwaltungsverfahren über das Widerspruchsverfahren und der Führung gutachterlich anspruchsvollster Prozesse einschließlich Eilverfahren zur vorläufigen Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen, wobei beispielhaft folgende Bereiche aufgeführt werden dürfen:

  • Konflikte mit Berufsgenossenschaften als gesetzlicher Unfallversicherungsträger wegen der Ablehnung von Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit, Heilbehandlung und Heilmittel, Verletzen- und Übergangsgeld
  • auftretenden Problemen im Bereich des Arbeitsförderungsrechts bei Arbeitslosigkeit, Teil-Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenz des Arbeitgebers einschließlich des Arbeitslosengeldes II (Bürgergeld) sowie im Bereich des Bundeselterngeldes, des Betreuungsgesetzes, Bundeskindergeldes und Unterhaltsvorschusses
  • Schwierigkeiten im Bereich der Kinder– und Jugendhilfe, so unter anderem bei der Hilfe zur Erziehung und bei der Eingliederungshilfe
  • bei Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Schwerbehindertenrecht, betreffend sämtliche Bereiche aus dem Arbeitsrecht, Ansprüchen auf Gleichstellung und Anerkennung der Schwerbehinderung
  • bei der Überprüfung des Pflegegrades im Recht der Pflegeversicherung und Durchsetzung der damit einhergehenden Ansprüche
  • bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im gesetzlichen Rentenversicherungsrecht auch z.B. Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung im Falle voller oder teilweiser Erwerbsminderung sowie bei der Durchsetzung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Rehabilitationsmaßnahmen, einer Hinterbliebenenrente oder aber auch der Erziehungsrente

Für Arbeitgeber und Selbständige beraten und begleiten wir Sie unter anderem im Beitragsrecht, im Rahmen von Betriebsprüfung, Beitragsforderung der Sozialversicherungsträger sowie Statusfeststellungsverfahren.

 Ansprechpartner im Bereich des Sozialrechts ist bei uns

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts. Daneben vertreten wir Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte.

Das Arbeitsrecht ist, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet, durch die europäische Gesetzgebung geprägt sowie durch die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte. Dies macht eine ständige Anpassung an die aktuelle Rechtslage notwendig. Damit Sie den Überblick behalten, begleiten wir Sie in allen rechtlichen Belangen, die das Arbeitsrecht betreffen.

Als Arbeitnehmer können wir Sie in der Folge

  • bei Kündigungen und allen sonstigen Formen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen,
  • bei der Durchführung behördlicher Verfahren als Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz,
  • bei allen weiteren individualarbeitsrechtlichen Fragestellung, wie beispielsweise bei Versetzungen, bei Abmahnungen, im Teilzeit– und Befristungsrecht, im Entgeltfortzahlungsrecht,
  • im Urlaubsrecht, im Bereich der Elternzeit und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen

begleiten.

Als Arbeitgeber kann durch eine Beratung im Vorfeld das Entstehen kostenträchtiger Fehler vielfach vermieden oder zu mindestens erheblich reduziert werden, bei Veränderungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen begleiten wir Sie zielorientiert und mithin insbesondere

  • bei der Gestaltung und Anwendung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie sämtlichen Zusatzvereinbarungen
  • bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • bei Abwicklungsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • bei der Durchführung behördlicher Verfahren bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz
  • bei der Gestaltung von Entgeltmodellen
  • bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen
  • bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen
  • bei der Administration bestehender Arbeitsverhältnisse wie z.B. bei Versetzung, bei Abmahnung, im Teilzeit- und Befristungsrecht, im Entgeltfortzahlungsrecht, im Urlaubsrecht,
  • bei der Entwicklung von Prozess- und Verfahrensstrategien, in Abfindungsverhandlungen sowie schließlich
  • bei der Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Ansprechpartner im Bereich des Arbeitsrechts sind bei uns:

Frau Rechtsanwältin Andrea Schumacher

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

Michael Brennecke

Mit dem Ordnungswidrigkeitsrecht wird auch eine Besonderheit des Strafrechts durch unsere Kanzlei abgebildet. Eine Ordnungswidrigkeit zieht keine Strafe im engeren Sinne nach sich, sie löst nur eine Buße aus als mindere Form der Ahndung. Gleichwohl sind auch in diesem Bereich für den Bürger einschneidende Konsequenzen nicht auszuschließenDie Eintragung von Punkten im Register in Flensburg, die Anordnung von Fahrverboten und weiteren Nebenfolgen sind ebenfalls spürbare Sanktionen, die den Bürger in erheblichem Maße treffen können.

In unserer Kanzlei werden alle Bereiche des Ordnungswidrigkeitsrechtes abgebildet. Dies gilt sowohl für das klassische Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts als auch das Allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir überprüfen die Einhaltung technischer Rahmenparameter bei Verkehrsmessungen in jeglicher Hinsicht, ebenso sind wir selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren mit all seinen Facetten für Sie tätig.

Ansprechpartner im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist bei uns:

Herr Rechtsanwalt & Notar Michael Brennecke

Fachanwalt für Strafrecht

Die Berührung mit strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen gehört für den Bürger zu den einschneidendsten Erlebnissen mit dem Recht. Mit seinen Sanktionen wie Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen und mittlerweile in zunehmendem Maße mit Vermögensbeschlagnahmen erlebt der Bürger das Strafverfolgungsmonopol des Staates in seiner einschneidendsten Form, ohne auch nur ansatzweise mit den in diesem Bereich herrschenden Regeln vertraut zu sein.

Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Hierzu gehören

  • das Wirtschaftsstrafrecht
  • das Steuerstrafrecht
  • das Kapitalmarkt– und Unternehmensstrafrecht sowie
  • das klassische Strafrecht, wie Gewaltdelikte, Vermögensdelikte, Betäubungsmitteldelikte, Straßenverkehrsdelikte etc.

Ebenso sind wir bereits seit über 25 Jahren in den Bereichen der Kapitaldelikte tätig und verfügen über eine umfassende Erfahrung.

Ansprechpartner im Bereich des Strafrechts ist bei uns:

Herr Rechtsanwalt & Notar  Michael Brennecke

Fachanwalt für Strafrecht

Und wie können wir Ihnen helfen?

Wir sind gern für Sie da.