Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei Brennecke et Collegen ist in Achim seit über 30 Jahren für ihre Mandanten erfolgreich im gesamten Spektrum des Rechts tätig.
Wir haben uns konsequent zu einem Team von hochspezialisierten Anwälten entwickelt. Die in unserer Kanzlei überwiegend als Fachanwälte tätigen Rechtsanwälte decken heute nahezu alle wesentlichen Bereiche des Rechts ab
und arbeiten fachübergreifend zusammen. Zu unseren Mandanten zählen neben Privatpersonen, Handwerksbetrieben und Angehörigen freier Berufe auch kleinere und größere Mittelständische Unternehmen,
die wir umfassend von der Beratung und Vertragsgestaltung bis zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte „aus einer Hand“ mit maßgeschneiderten Lösungen vertreten.
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts.
Daneben vertreten wir auch Geschäftsführer, Vorstände und andere Führungskräfte.
Das Arbeitsrecht wird von vielen als eine Materie wahrgenommen, deren Wandlungen und Entwicklungen kaum nachvollziehbar erscheinen.
Dies ist unter anderem dadurch bedingt,
dass in kaum einem anderen Rechtsgebiet teilweise schwer verständliche europäische Gesetzgebung
und Rechtsprechung so unmittelbaren Einfluss auf die nationale Rechtslage ausüben.
Daneben ist das Arbeitsrecht auch durch die umfangreiche Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte stark geprägt.
Bei uns beraten und vertreten sie hoch spezialisierte und in der Praxis erfahrene Anwältinnen und Anwälte.
Im gerichtlichen Verfahren vertreten wir sie vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Nur, wenn sie ihre Rechte kennen, können sie diese optimal umsetzen.Wir beraten und vertreten sie daher
bei Kündigungen und allen sonstigen Formen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen
(Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Anfechtung etc.),
bei der Durchführung behördlicher Verfahren bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderte, Schwangere,
Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen), bei allen weiteren individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise
bei Versetzungen, bei Abmahnungen, im Teilzeit- und Befristungsrecht, im Entgeltfortzahlungsrecht,
im Urlaubsrecht, im Bereich der Elternzeit und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen.
Durch eine Beratung im Vorfeld können kostenträchtige Fehler vielfach vermieden oder zumindest erheblich reduziert werden.
Wir beraten und vertreten sie daher
bei der Gestaltung und Anwendung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie sämtlichen Zusatzvereinbarungen
(Dienstwagen, Provision, Tantieme, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Wettbewerbsverbot, Rückzahlung von Fortbildungskosten etc.),
bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen; schon im Vorfeld bei beabsichtigten Kündigungen, dem Abschluss von Aufhebungsverträgen,
Abwicklungsverträgen, sowie der Durchführung behördlicher Verfahren bei Mitarbeitern mit Sonderkündigungsschutz,
bei der Entwicklung von Prozess- und Verfahrensstrategien, in Abfindungsverhandlungen,
bei der Administration bestehender Arbeitsverhältnisse wie z. B. bei Versetzungen, bei Abmahnungen, im Teilzeit- und Befristungsrecht, im Entgeltfortzahlungsrecht, im Urlaubsrecht,
bei der Gestaltung von Entgeltmodellen (variable Vergütungsformen),
bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen,
bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
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Gesellschaftsrecht
In Deutschland werden jedes Jahr kaum fassbare Vermögen und Beträge vererbt. Man spricht von der „Generation der Erben.“
Die zugrunde liegenden rechtlichen Bereiche sind komplex und vor dem Hintergrund sich verändernder familiärer Strukturen für den Laien nicht beherrschbar.
Testamentsgestaltung
Erbverträge (notariell)
Vermächtnisse und Auflagen
Vor- und Nacherbschaft
Anordnung von Testamentsvollstreckung
Testament zugunsten behinderter, bedürftiger oder überschuldeter Personen
Erb- und Pflichtteilsverzicht
Prüfung und Feststellung der gesetzlichen Erbfolge
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Sicherung des Nachlasses durch Nachlasspflegschaft
Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten
Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
Auslegung und Anfechtung eines Testaments
Prüfung des Bestehens von Pflichtteilsrechten
Auskunftspflicht des Erben
Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Nachfolgeplanung bei Privatpersonen und Unternehmern
Vermeidung von „nicht gewollten“ Pflichtteilsansprüchen
Vorweggenommene Erbfolge
Übertragung von Betriebsvermögen
Vorsorgevollmacht
Testamentsvollstreckung (z. B. bei minderjährigen Erben)
Vermögensplanung
Rechtliche Beratung bei Vermögensverwaltungen
Eheverträge
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Das Scheitern einer Partnerschaft stellt für alle Beteiligten häufig eine emotionale Ausnahmesituation dar,
in der es den Beteiligten schwer fällt, einen Überblick über nun erforderliche Regelungen und zu treffende Dispositionen zu erhalten.
Wir verstehen unsere Aufgabe in erster Linie darin, Sie in dieser Situation sachorientiert und fachkompetent zu beraten
und mit Ihnen gemeinsam die für Sie individuell richtigen Lösungen zu entwickeln,
die wir im Falle des Scheiterns einer einvernehmlichen Regelung auch im gerichtlichen Wege für Sie durchsetzen.
Berechnung von Unterhaltsansprüchen auf Grund von Trennung und Scheidung für alle Beteiligten
Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht für minderjährige Kinder
Vertretung im Scheidungsverfahren
Regelungen zum Zugewinnausgleich sowie zu allen sonstigen Vermögensauseinandersetzungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
Abwicklung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet zudem die Beratung und Vertretung in Fällen der Unterhaltsforderung der Eltern gegenüber den Kindern.
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Nichts ist ärgerlicher, als wenn ihre Kunden fällige Forderungen nicht begleichen.
Wir übernehmen für sie das Forderungsmanagement gegenüber säumigen Zahlern.
Von der außergerichtlichen anwaltlichen Zahlungsaufforderung über die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
bis zur effektiven Zwangsvollstreckung bieten wir ihnen alles aus einer Hand.
Ihre Forderungsangelegenheiten werden zunächst durch unsere Anwälte geprüft und die erforderlichen Maßnahmen
individuell mit ihnen und der Leiterin unserer Inkassoabteilung abgestimmt.
Nur wenn die Forderungsdurchsetzung erfolgversprechend erscheint, werden nach erfolgloser außergerichtlicher Aufforderung
die notwendigen gerichtlichen Maßnahmen eingeleitet.
Sobald ein Vollstreckungstitel erwirkt ist, entscheiden wir gemeinsam, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
Diese können vom Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung über die gerichtliche Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
bis hin zum Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung des Gläubigers (jetzt: Vermögensverzeichnis) reichen.
Im Idealfall endet unsere Tätigkeit, wenn ihre Forderung einschließlich aller entstandenen
(Gerichts- und Anwalts-) Kosten beigetrieben und ausgeglichen sind.
Über unsere Tätigkeit rechnen wir auf der Basis der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG ab.
Die Leiterin unserer Inkassoabteilung
Frau Tiemann
Selbstverständlich können Sie bei uns auch die Sie in anderen Angelegenheiten betreuende Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt direkt ansprechen.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist der Kernbereich des Wirtschaftsrechts. Hier reicht das Beratungs- und Vertretungsspektrum von der Beratung
über die richtige Rechtsform ihres Unternehmens, der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, der Vertretung in Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
und der Nachfolgeberatung bis zur Gestaltung ihrer Verträge und allgemeinen Vertragsbedingungen
mit Geschäftspartnern über die Durchsetzung ihrer Forderungen
bis zur vorbeugenden Beratung zur Einstellung auf künftige Herausforderungen, wie sie sich beispielsweise durch neue Gesetzeslagen ergeben.
Die Gründung einer Gesellschaft ist ein komplexer Vorgang und erfordert im Vorfeld eine eingehende Beschäftigung
mit dem künftigen Unternehmensgegenstand unter Einbeziehung aller Rahmenbedingungen.
Auch im Bereich der Administration bestehender Gesellschaften, treten immer wieder komplexe rechtliche Fragestellungen auf,
die z. B. Eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfordern. Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände,
sowie die Gesellschafter in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, die sich im Leben einer Gesellschaft ergeben können.
Gründung von Kapital- (GmbH, AG, KGaA, SE) und Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
Änderung und Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge
Strategische Beratung bei der Planung eines Unternehmens, Auswahl der Rechtsform
Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern
Ausschließung von Gesellschaftern und deren Abfindung
Ansprüche der Gesellschaft gegenüber (Fremd-) Geschäftsführern
Beschlussanfechtung, Beschlussfeststellung, Nichtigkeitsklage
Vertretung von Gesellschaftern in Gesellschafterversammlungen
Geschäftsführerpflichten, insbesondere in Insolvenznähe
Überwachungspflichten und Risikomanagement
Haftung für die Verletzung von Geschäftsführerpflichten
Unternehmenskauf / M&A
Anteilskauf (Share Deal)
Erwerb des Anlage- und Umlaufvermögens (Asset Deal)
Beratung und Vertragsprüfung beim Unternehmenskauf einschließlich der Vorstufen (Verschwiegenheitsvereinbarungen, Absichtserklärungen, Vorverträge)
Umstrukturierung, Umwandlung
Spaltung von Unternehmen
Verschmelzung von Unternehmen
Formwechsel
Umwandlung außerhalb des Umwandlungsgesetzes
Unternehmensnachfolge
Nachfolgeplanung
Testamentsgestaltung und vorweggenommene Erbfolge
Haftung des Übernehmers Liquidation, Abwicklung
Liquidationsbeschluss
Beratung und Vertretung von Liquidatoren Bei der Beratung und Vertretung in diesen Bereichen arbeiten wir „Hand-in Hand“
mit ihren wirtschaftlichen und steuerlichen Beratern. Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des gesamten Wirtschaftsrechts,
also im „kaufmännischen Rechtsverkehr.“ Dieses Gebiet erstreckt sich von der Vertragsgestaltung
über die Gestaltung und Beratung von allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB’s)
über den Forderungseinzug bis hin zur Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern oder Dritten,
z. B. In Fragen des Wettbewerbsrechts und des geistigen Eigentums.
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Ausgangspunkt für die Bearbeitung von Rechtsproblemen auf dem Gebiet des Medizinrechtes ist das Patienten- und Arzthaftungsrecht. Die Frage, die vornehmlich im Raume steht, ist die eines möglichen Behandlungsverschuldens des jeweiligen Arztes im Zusammenhang mit einer durchgeführten Behandlung oder aber auch einer versäumten, sodass wir unser Betätigungsfeld im klassischen Bereich des Behandlungsfehlers und der Prüfung möglicher Ansprüche, die sich hieraus ergeben, verstehen. Diese umfassen nicht nur das zivilrechtliche Arzthaftungsverfahren, sondern auch vorab die Einleitung eines möglichen Schlichtungsverfahrens zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen einschließlich eines Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens.Gerade im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Sozialrecht sind die Auseinandersetzung mit medizinischen Sachverhalten und die hierdurch gewonnene Erfahrung tragend für das Medizinrecht.
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Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter, die die Überlassung von Wohnraum oder Räumen
zur Ausübung eines Gewerbes zum Gegenstand hat. In den häufigsten Fällen haben Mieter und Vermieter ein Interesse daran,
ein möglichst langfristiges Mietverhältnis zu begründen, das im Idealfall störungsfrei verläuft. Aus diesem Grund ist es ratsam,
bereits bei Abschluss des Mietvertrages ein besonderes Augenmerk auf die im Einzelnen zu treffenden mietvertraglichen Vereinbarungen zu legen.
Wir beraten Mieter und Vermieter im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages über die Inhalte und Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrages
und erstellen auf Wunsch individuelle Mietverträge für unsere Mandanten.
Neben- und Betriebskostenabrechnungen
Mängeln an der Mietsache und Mietminderung
Mietsicherheit
Kündigung des Mietverhältnisses
Schönheitsreparaturen
Modernisierung und Instandsetzung
Kündigung des Mietverhältnisses und Durchsetzung des Räumungsanspruchs Mieterhöhung
Durchsetzung von Schadensersatzforderungen auf Grund der Beschädigung der Mietsache durch den Mieter
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Mietzinsforderungen und Nachzahlungen auf Grund von Neben- und Betriebskostenabrechnungen.
Im Bereich des gewerblichen Mietrechts beraten
und vertreten wir unsere Mandanten zudem zusätzlich in den Themenbereichen Konkurrentenschutz, Betriebspflicht,
Vertragslaufzeit und Verlängerungsoptionen sowie Ausschluss von Mieterrechten.
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Mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht wird auch eine Besonderheit des Strafrechts durch unsere Kanzlei abgebildet. Eine Ordnungswidrigkeit zieht keine Strafe im engeren Sinne nach sich, sie löst nur eine Buße als mindere Form der Ahndung aus. Gleichwohl sind auch in diesem Bereich für den Bürger einschneidende Konsequenzen nicht auszuschließen. Die Eintragung von Punkten im Register in Flensburg, die Anordnung von Fahrverboten und weiteren Nebenfolgen sind ebenfalls spürbare Sanktionen, die dem Bürger in erheblichem Maße treffen können.
In unserer Kanzlei werden alle Bereiche des Ordnungswidrigkeitenrechtes abgebildet. Dies gilt sowohl für das klassische Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht als auch das allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir überprüfen die Einhaltung technischer Rahmenparameter bei Verkehrsmessungen in jeglicher Hinsicht, ebenso sind wir selbstverständlich im gerichtlichen Verfahren mit all seinen Facetten für Sie tätig.
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Fachanwalt für Strafrecht
Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres, die sie unter anderem mit Reisen verbringen.
Leider wird die Urlaubsfreude nicht selten durch Komplikationen bei der Anreise oder am Urlaubsort getrübt.
Verspätungen und Ausfälle des Transportmittels zum Urlaubsort, nicht vertragsgemäße Ausstattung der Unterkunft,
Baumaßnahmen in unmittelbare Nähe zuroder bei der Unterkunft und hierdurch bedingte Beeinträchtigungen
sowie ausgefallene oder nicht wie vereinbart durchgeführte Ausflüge am Urlaubsort
sind nur einige der denkbaren Komplikationen, die die Urlaubsfreude stören können.
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen auf Grund von Reisemängeln
bzw. im Falle von Verspätungen und Ausfall des Transportmittels bei der An- und/oder Abreise.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden dabei die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
der pauschalen Entschädigung auf Grund Verspätung oder Annullierung eines Fluges gegenüber der Fluggesellschaft sowie die außergerichtliche
und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter auf Grund eines Reisemangels.
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Das hochkomplexe Sozialrecht kennzeichnet sich auf der einen Seite in seinem Leistungsspektrum aus der Regelung vielfältige Ansprüche gegen Sozialleistungsträger,
die im Falle von Krankheit, Unfall, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Trennung von Lebenspartnern/Ehegatten oder Arbeitslosigkeit.
Auf der anderen Seite verpflichtet das Sozialrecht insbesondere Arbeitgeber und Selbstständige u. a. zu Beiträgen und der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Wir verstehen uns als Berater und Begleiter in allen Bereichen des Sozialrechtes und mithin in der Beratung von betroffenen Bürgern, Selbstständigen und Arbeitgebern.
Hierbei helfen wir beginnend vom Verwaltungsverfahren über das Widerspruchsverfahren und der Führung gutachterlich anspruchsvollster Prozesse einschließlich Eilverfahren zur vorläufigen Durchsetzung und Sicherung von Ansprüchen.
Für Arbeitgeber und selbstständige beraten und begleiten wir Sie u. a. im Beitragsrecht, im Rahmen von Betriebsprüfungen, Beitragsforderung der Sozialversicherungsträger sowie Statusfeststellungsverfahren.
Wir berücksichtigen bei unserer Beratung die enge Verknüpfung des Sozialrechtes und vieler Fragen aus dem Sozialrecht mit anderen Lebensbereichen, sowie auch dem Familienrecht und insbesondere auch dem Arbeitsrecht. Durch unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht und unserer Kollegin, Frau Rechtsanwältin Stünker, mit dem Schwerpunkt Familienrecht können die Verzahnungen auf dem Gebiet des Sozialrechts mit diesen Rechtsgebieten nahtlos hergestellt werden.
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Die Berührung mit strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen gehört für den Bürger zu den einschneidendsten Erlebnissen mit dem Recht. Mit seinen Sanktionen wie Untersuchungshaft,
Freiheitsstrafen, Hausdurchsuchungen, erkennungsdienstlichen Maßnahmen und mittlerweile in zunehmendem Maße mit Vermögensbeschlagnahmen erlebt der Bürger das Strafverfolgungsmonopol
des Staates in seiner einschneidendsten Form, ohne auch nur ansatzweise mit den in diesem Bereich herrschenden Regeln vertraut zu sein.
Wir vertreten Sie in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts mit allen Facetten. Hierzu gehören das Wirtschaftsstrafrecht, das Steuerstrafrecht,
das Kapitalmarkt– und Unternehmensstrafrecht sowie das klassische Strafrecht mit all seinen Facetten wie Gewaltdelikte, Vermögensdelikte, Betäubungsmitteldelikte, Straßenverkehrsdelikte etc.
Ebenso sind wir bereits seit über 20 Jahren in den Bereichen der Kapitaldelikte tätig und verfügen auch insoweit über eine umfassende Erfahrung.
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Fachanwalt für Strafrecht
Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts gliedert sich auf in das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Bußgeldrecht sowie das Verwaltungsrecht.
Nach einem Unfall im Straßenverkehr vertreten wir Sie im Bereich des Verkehrszivilrechts
in allen Fragen die Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und ggf. Schmerzensgeldansprüche betreffend.
Dabei ist es unser vordringlichstes Anliegen, uns für eine zügige Regulierung Ihrer Ansprüche einzusetzen,
damit der Ihnen entstandene Schaden möglichst schnell behoben werden kann.
Wir übernehmen daher das Führen der Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
zur Regulierung sämtlicher Ihnen entstandener Schäden und vertreten Sie
im Verfahren zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sofern außergerichtlich eine vollständige Regulierung
Ihrer Ansprüche nicht erreicht werden konnte. Im Bereich des Verkehrsstrafrechts sowie die Bußgeldrechts
setzen wir uns schnell und kompetent für die Wahrung Ihrer Rechte ein.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei insbesondere in Ihrer Verteidigung bei
Geschwindigkeitsverstößen
Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes
Benutzung von Mobilfunkgeräten während der Fahrt
Verstößen beim Überholen
Vorfahrtsverletzungen
Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
Gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr
Alkohol- und DrogenverstößenSoweit der Verkehrsverstoß den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben kann,
vertreten wir Sie im Bereich des Verkehrsverwaltungsrechtes mit dem Ziel,
einen Entzug der Fahrerlaubnis zur verhindern sowie im Verfahren zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
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Das Versicherungsrecht bildet im Zusammenhang mit dem Medizinrecht und auch dem Sozialrecht direkt abgesicherte Ansprüche des Betroffenen,
die sich aus einer privat abgeschlossenen Versicherung gegenüber dieser Versicherung ergeben oder aber Ansprüche des Maklers für die Versicherungsvermittlung
und der Anlageberatung. In diesem Zusammenhang verstehen wir uns als der Vertreter Ihrer Interessen gegen den Sachversicherer, Haftpflichtversicherer im Falle der Ablehnung der Eintrittsverpflichtung mit allen hiermit im Zusammenhang stehenden erforderlichen Schritten einschließlich Leistungsklagen.
Wir vertreten ebenso selbstverständlich im Versicherungsbereich tätige Generalvertretungen und Mitarbeiter sowie Handlungsgehilfen.
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Fachanwältin für Sozialrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger, wobei Ausgangspunkt für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auf diesem Gebiet
immer das hoheitliche Handeln bzw. Nichthandeln eines Verwaltungsträgers und damit des Staates selbst ist. Hierbei zeichnet sich die Tätigkeiten des Anwaltes auf diesem Gebiet
durch die Tätigkeit in den jeweiligen speziellen Rechtsgebieten aus, so etwa im Baurecht, Bauordnungsrecht, Beamtenrecht, Fahrerlaubnisrecht, Gaststätten- und Gewerberecht
sowie auch des Immissionsschutzrechtes, des allgemeinen und besonderen Ordnungsrechtes, des Polizeirechtes, des Straßen-und Wegerechtes, des Steuer- und Subventionsrechtes,
des Tierschutzgesetzes, des Umwelt- und Versammlungsrechts sowie auch des Waffenrechtes.
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Bei einem Werkvertrag und ein solcher ist auch der Bauvertrag verpflichtet sich der Hersteller (Unternehmer)
zur Herstellung eines vom Auftraggeber (Besteller) gewünschten Werks.
Der Besteller verpflichtet zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung. Kernelement des Werkvertrags ist, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist
und nicht die bloße Erbringung von erfolgsunabhängigen Dienst- oder Arbeitsleistungen.
Zumeist geht es hierbei um für sie wichtige Verträge für ihr Unternehmen oder für sie privat, z. B wenn es um den Bau ihres Eigenheims geht.
Für den Auftraggeber (Besteller) ist es von entscheidender Bedeutung, dass das hergestellte Werk frei von(wesentlichen) Mängeln ist.
Das gilt letztlich auch für den Unternehmer,
denn nur dann ist der Auftraggeber verpflichtet das Werk „abzunehmen“. Dies beinhaltet die Billigung des Werks durch den Besteller.
Mit der Abnahme wird die vereinbarte Vergütung fällig.
bei der Prüfung und Erstellung von Werk- (Bau) Verträgen
bei der Durchführung und Sicherstellung der Voraussetzungen für eine korrekte Abnahme
bei der Durchsetzung ihrer Werklohnforderung
bei der Durchsetzung ihrer Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüche
bei der Sicherstellung der „Beweissituation“ (Beweissicherungsverfahren)
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